Umfragen - Medien- und Nachrichtenspiegel

 Aktuelle Umfragen

 

Länder          Deutschland

 

Medien-Spiegel

Im Sinne einer ausgewogenen Information zur Meinungsbildung hier ein schneller Zugang zu Informationen aus aller Welt:

Bayerische Verfassung zur Meinungsfreiheit:

Artikel 110. (1) Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Recht darf ihn kein Arbeits- und Anstellungsvertrag hindern und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.

Artikel 111. (1) Die Presse hat die Aufgabe, im Dienst des demokratischen Gedankens über Vorgänge, Zustände und Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten.

(2) Vorzensur ist verboten. Gegen polizeiliche Verfügungen, welche die Pressefreiheit berühren, kann gerichtliche Entscheidung verlangt werden.